Neuigkeiten

Der neue Fischereischein

Offizielle Informationen:

https://www.land.nrw/pressemitteilung/modern-und-faelschungssicher-nordrhein-westfalen-fuehrt-digitalen-0

https://www.lave.nrw.de/themen/fischerei/leitstelle-fuer-fischereischeinwesen

In NRW wurde der neue Fischereischein am 03. Juli 2026 eingeführt. Kurz, was ist neu?

  • Herausgeber sind nicht mehr die Fischereibehörden der Städte oder Landkreise, sondern bundeslandeinheitlich das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung.
  • der neue Schein ist nun lebenslang gültig.
  • für die Ausübung der Fischerei in einem Bundesland ist nicht nur der Fischereischein erforderlich, sondern auch weiterhin eine Fischereiabgabe (Jahresabgabe oder Fünfjahresabgabe). Als Nachweis dieser Abgabe erhält man eine Quittung mit einem QR Code.
  • er kommt ohne Lichtbild des Inhabers und ist daher zusammen mit einem Ausweis (Personalausweis, Reisepass o. ä.) zu verwenden.
  • er ist im Kredikartenformat ausgeführt.
  • er soll besonders fälschungssicher sein und enthält zur digitalen Überprüfung einen NFC Chip, ein Hologramm Logo und einen QR Code. Daher kann er auch in digitaler Form (QR Code) mitgeführt werden. Zusätzlich sollte dann auch der Nachweis der Fischereiabgabe digital (QR Code) mitgeführt werden.

Für alle Sportfischer, bei denen der alte blaue Fischereischein mit Lichtbild abläuft oder bereits abgelaufen ist, ist eine Beantragung des neuen Fischereischeines erforderlich. Ebenso gilt das für neue Sportfischer, die gerade ihre Prüfung abgelegt haben.

Sportfischer, die noch einen gültigen Ausweis haben, brauchen dann noch nicht den neuen Schein beantragen, sondern können (bis zum Ablauf der Frist – also spätestens bis zum 31.12.2030) den alten Schein weiter verwenden. Ihnen steht es jedoch frei, den neuen Schein auch schon vorher zu beantragen. Eine Restzeit der Fischereiabgabe kann in diesem Verfahren berücksichtigt werden und man erhält dann über die Restzeit eine Quittung mit QR Code.

Da der neue Schein lebenslang gültig ist und lediglich die Zahlung der Fischereiabgabe (Jahres- oder Fünfjahresabgabe) fristmässig erforderlich ist, kann dieses auch leicht im Onlineverfahren erledigt werden. Auch die einmalige Beantragung des neuen Fischereischeines kann in einem Onlineverfahren beantragt werden.

Alternativ können diese beiden Vorgänge auch vor Ort in dem Sevicecenter des Amtes (Rathaus, Bürgerbüro etc.) erledigt werden. Hier kommen jedoch zu den normalen Gebühren zusätzlich Servicegebühren hinzu. Ich habe beispielsweise im Rathaus der Stadt Schwelm für die Beantragung des neuen Fischereischeins und für die Fünfjahresgebühr für die Fischereiabgabe in NRW insgesamt einen Betrag von 80 Euro bezahlt. Im Onlineverfahren hätte mich der neue Fischereischein 18 Euro gekostet und die 5-Jahresfischereiabgabe 42 Euro gekostet, also insgesamt nur 60 Euro.

Wichtig zu wissen:
Für die Onlineverfahren benötigt man eine BundesID und einen ePersonalausweis, dazu ein Lesegerät (z.B. ein Smartphone mit einem NFC Chipleser, nicht alle Smartphones haben einen solchen oder einen PC mit einem Chipkartenleser, der NFC Chips lesen kann)

Wichtige Links:

Online Entrichtung der Fischereiabgabe:
https://meineverwaltung.nrw/leistung/99042010131000

Online Beantragung des Fischereischeines NRW:
https://meineverwaltung.nrw/leistung/99042001012000

Öffentlich bereitgestellte PDF Dateien zu diesem Thema:

FAQ und Gebühren
https://www.lave.nrw.de/system/files/media/document/file/faq_buergerinnen_und_buerger_206-06-15.pdf

Schaubild Digitaler Fischereischein
https://www.lave.nrw.de/system/files/media/document/file/cartoon_leitstelle.pdf